Fahrordnung:
für die Vermietung von Booten und Wassertretern
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Verkehr auf dem Wasser oberstes Gebot.
Die Boote dürfen nur bis Oberbaumbrücke fahren.
Stets ausweichen sowie die Nähe größeren Fahrzeuge meiden.
Für eventuelle Schäden sind die Fahrgäste ersatzpflichtig. Die erste angefangene Stunde ist voll zu zahlen, danach erfolgt halbstündliche Abrechnung. Bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang sind die Boote beim Bootsverleih wieder abzugeben.
Vom Personal erteilten Weisungen und Auflagen sind Folge zu leisten.
Nicht für Kunden, nur für Missgönner:
Im Falle von Namensrecht-/Domainstreitigkeiten bzw. Abmahnungen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.